AgroChron Lexikon
In unserem Lexikon finden Sie kurze Erklärungen zu vielen Begriffe rund um Landwirtschaft und den damit verbundenen Bereichen.
Agenda 2000: Das Aktionsprogramm „Agenda 2000“ wurde von der Europäischen Kommission am 15. Juli 1997 vorgelegt. Die Agenda 2000 behandelt alle Fragen, die sich für die Europäische Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen. Sie wurde im März 1999 in Berlin beschlossen.
Agrarquote: Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl eines Wirtschaftsraumes (Agrarerwerbsquote) oder der Anteil der Landwirtschaft an der Wirtschaftsleistung eines Wirtschaftsraumes
AMA (Agrarmarkt Austria): Die AMA ist eine juristische Person öffentlichen Rechts gemäß BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 108/2001. Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- Abwicklung der Förderungsverwaltung, soweit sie der AMA übertragen wurde.
- Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Milch, Fleisch, Getreide
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Produkte und
- Zentrale Markt- und Preisberichterstattung;
AMA (Marketing): Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, Wien; Qualitätsmanagement, Marketingmanagement und Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Landwirtschaft.
AMAG.A.P.: Ist die österreichische Umsetzung des GLOBALG.A.P. – Standards. Die AMAG.A.P. Produktionsbestimmungen gehören zu den benchmarked Equivalent Standards and Schemes of GLOBALG.A.P. Scope Fruit and Vegetables.
AZ (Ausgleichszulage): finanzielle Förderung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten, in denen wirtschaftliche oder natürliche Nachteile bestehen (z. B. in Berggebieten)
BIO AUSTRIA: Der Verein BIO AUSTRIA bezweckt die Förderung der biologischen Landwirtschaft und damit die Versorgung der Bevölkerung mit biologischen, unverfälschten Lebensmitteln. Der Verein unterstützt seine Mitglieder in der Erbringung ökologischer Leistungen, um den nachhaltigen Schutz der Umwelt und den sparsamen Umgang mit nicht erneuerbaren Ressourcen zu gewährleisten.
CC Cross Compliance: Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um eine Einkommensstützung von der EU zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit der den Landwirten gewährten Unterstützung wird als Cross-Compliance bezeichnet. Zu den Vorschriften, die Landwirte einhalten müssen, zählen Grundanforderungen an die Betriebsführung aller Landwirte, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Unterstützung erhalten und Anforderungen in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die nur an Landwirte gestellt werden, die Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten. Quelle : Europäische Kommission, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; http://ec.europa.eu/agriculture
CCP: Critical control point, kritischer Kontrollpunkt
CL: Checkliste; Prüffragenkatalog
Codex Alimentarius Austriacus: Österreichisches Lebensmittelbuch, hier sind u.a. Beschreibungen und Begriffsdefinitionen von Lebensmitteln sowie entsprechende Verarbeitungs- und Hyginierichtlinien enthalten. lebensmittelbuch.at
CP: Control Point, Kontrollpunkt
EBP (Einheitliche Betriebsprämie): Beantragung und Auszahlung durch AMA in Österreich
Eichung: ist eine staatliche (Hoheitliche) Aufgabe und umfasst die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes. Festgelegt im Maß- und Eichgesetz – MEG für Österreich.
ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dient der Agrarförderung
EU Pesticides database: (liefert Information zu Rückstandshöchstwerten je Frucht und Pestizid):ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database
Evaluierung: Beurteilung, Bewertung – wird im Rahmender Qualitätssicherung durchgeführt
EZG Erzeugergemeinschaft: Wurden im Rahmen des Agramarktstrukturgesetzes 1969 geschaffen. U.a.a um die Markstellung der Landwirtschaft zu verbessern.
FAO: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen; The Food and Agriculture Organization (FAO) is a specialized agency of the United Nations that leads international efforts to defeat hunger.Our goal is to achieve food security for all and make sure that people have regular access to enough high-quality food to lead active, healthy lives. With over 194 member states, FAO works in over 130 countries worldwide. We believe that everyone can play a part in ending hunger.
FIFO: First in, first out, zuerst eingelangtes wird als Erstes bearbeitet
FN: Firmenbuchnummer: FN 123456 a,;in Österreich wird das Handelsregister als Firmenbuch bezeichnet. Das Firmenbuch wird mit FN abgekürzt.
Food Fraud: Lebensmittelbetrug, d.h. Verletzung des EU-Lebensmittelrechts, Absicht, Wirtschaftlicher Gewinn und Täuschung der Kunden
g.g.A.: Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.
g.U.: Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (d.h. auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.
GAP: Gute Agrar Praxis – Allgemein definiert ist GAP die Anwendung verfügbaren Wissens auf Fragen der ökologischen, ökonomischen oder sozialen Nachhaltigkeit sowohl bei der landwirtschaftlichen Produktion als auch nachfolgenden Verarbeitung, die in sicheren und gesunden Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen resultiert.“– Landwirtschaftsausschuss der FAO, 2003[
GlobalG.A.P. (GGAP): GlobalG.A.P.(ehemals EUREPGAP) hat sich als ein Referenzstandard für gute Agrarpraxis am Weltmarkt etabliert. Der Standard findet in mehr als 80 Ländern auf allen Kontinenten Anwendung.
GlobalG.A.P. Farm Assurer: Farmassurer sind von GlobalG.A.P. Anerkannte und zertifizierte Berater
GlobalG.A.P. NTWG: National Technical Working Group, Nationale Technische Arbeitsgruppen (NTWGs) gegründet, um den universellen GLOBALG.A.P. Standard auf lokaler Ebene anzupassen. NTWGs ermitteln die spezifischen Herausforderungen lokaler Anpassungen und Umsetzungen und entwickeln entsprechende Richtlinien, so genannte Nationale Interpretationen. Diese Richtlinien sind eine Anleitung für Zertifizierungsstellen und Erzeuger, wie die GLOBALG.A.P. Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien am besten auf nationaler Ebene umzusetzen sind.
GlobalG.A.P. Database: Die GLOBALG.A.P. Datenbank ging im Jahr 2005 online. Sie soll vor allem Transparenz und Integrität steigern und dabei gleichzeitig die Datensicherheit und Dateneigentumsrechte berücksichtigen.
GLÖZ (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) Darunter versteht man Flächen, die nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden und in guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu halten sind. Die Mindestanforderungen werden vom Mitgliedstaat festgelegt. Diese wurden in Österreich mit der Invekos-Umsetzungs-Verordnung umgesetzt.
GMV: Gesunder Menschen Verstand – allgemein gültiger und einsetzbarer Standard; fast immer…
GÖE: Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen
GRASP: GRASP steht für GLOBALG.A.P. Risk Assessment on Social Practice und ist ein freiwilliges Modul. Ziel ist es, die Sozialpraktiken in landwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten.
Gute Agrar Praxis GAP : „Allgemein definiert ist GAP die Anwendung verfügbaren Wissens auf Fragen der ökologischen, ökonomischen oder sozialen Nachhaltigkeit sowohl bei der landwirtschaftlichen Produktion als auch nachfolgenden Verarbeitung, die in sicheren und gesunden Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen resultiert. Landwirtschaftsausschuss der FAO, 2003; Link
GVO (Gentechnisch veränderte Organismen): GVO sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken nicht vorkommt.
HACCP: Hazard Analysis and Critical Control Points, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
Historische Gemüsesorten: Link zur Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Historisch genutztes Gemüse
HRA: Deutschland – Handelsregister Abteilung A für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften. AG Musterstadt HRA 12336
HRB: Deutschland – Handelsregister Abteilung B für Kapitalgesellschaften; AG=Amtsgericht; AG Musterstadt HRB 25665
IFS International Featured Standards: IFS International Featured Standards sind die einheitlichen Lebensmittel-, Produkt- und Servicestandards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten Unternehmen gemäß der mit den Kunden vereinbarten Spezifikationen ein konformes Produkt produzieren bzw. einen Service erbringen und stetig an der Prozessverbesserung arbeiten
Interventionspreis: geregelt in VERORDNUNG (EU) Nr. 1370/2013 DES RATES vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
IP: Integrierte Produktion – Die International Organisation for Biological and Integrated Control (IOBC) definiert die integrierte Produktion als ein landwirtschaftliches System zur Nahrungsmittelerzeugung, welches die natürlichen Ressourcen und Regulierungsmechanismen optimal nutzt und langfristig eine rentable und nachhaltige Landwirtschaft ermöglicht. Alle verwendeten biologischen Methoden, Anbautechniken und chemischen Prozesse werden unter dem Aspekt der Schaffung eines Gleichgewichts zwischen dem Schutz der Umwelt, der Wirtschaftlichkeit und den gesellschaftlichen Erfordernissen sorgfältig ausgesucht.
ISO: International Standardization Organization, Internationale Organisation für Normung
Kalibrierung: ist ein Messprozess zur zuverlässig reproduzierbaren Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes zu einem geeichten Standard-Messgerät.
Kalibrierung: ist ein Messprozess zur zuverlässig reproduzierbaren Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes zu einem geeichten Standard-Messgerät.
Major Must: MJ, wesentliches Erfordernis bei einer Prüfung;
Minor Must: MM, kleineres, nebensächliches Erfordernis bei einer Prüfung
Monitoring: Beobachtungssystem
MRL: Maximum Residue Level, Pestizid Rückstandsmengen / Höchstmengen Verordnung
NAPV 2023 Änderung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, BGBl. II Nr. 386/2022
ÖPUL (Österreichisches Programm einer umweltgerechten, extensiven und natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft): Das ÖPUL ist nach der VO 2078/92 der EU erstellt worden. Das ÖPUL 2000 basiert auf der EU-VO 1257/99 zur ländlichen Entwicklung. Die wichtigsten Ziele des österreichischen Umweltprogramms sind die Beibehaltung bzw. Umsetzung einer umweltgerechten Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt sowie die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes.
PMG: Pflanzenschutzmittelgesetz
PSA: Persönliche Schutzausrüstung
PSM: Pflanzenschutzmittel, im eigentlichen Sinn Pestzide
QM: Qualitätsmanagement, umfasst alle Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität, der Arbeitsqualität und damit der Produkt- und Dienstleistungsqualität dienen
QMB: Qualitätsmanagement-Beauftragter
QMH: Qualitätsmanagementhandbuch, Die Grundidee ist die kompakte Zusammenfassung des Managementsystems an einer zentralen und stets aktuellen Stelle, die jedem Mitarbeiter zur Verfügung stehen soll. Dies gilt ebenso für alle mitgeltenden Dokumente, wie zum Beispiel Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen.
QMS: Qualitätsmanagementsystem, dauerhafte Umsetzung eines QM.
QS: QS. Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher in frische Lebensmittel täglich zu bestätigen. Das QS-Prüfzeichen steht für ein hohes Maß an Sicherheit für Fleisch und Wurstwaren, Obst, Gemüse und Kartoffeln
QS- GAP: Prüfschema von QS, Gebenschmarked von GlobalG.A.P.
RIS: Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und der Amtlichen Veterinärnachrichten. https://www.ris.bka.gv.at
RLF (Reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche): sie setzt sich aus den normalertragsfähigen Flächen und den mit Reduktionsfaktoren umgerechneten extensiven Dauergrünlandflächen zusammen.
SAL (Sonderauschuss Landwirtschaft): ist ein Gremium der Europäischen Union. Er dient zur Vorbereitung der Sitzungen des Rats für Landwirtschaft und Fischerei und übernimmt in diesem Politikbereich die Aufgaben des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV). Bei den Mitgliedern des SAL handelt es sich um hochrangige Landwirtschaftsexperten, die von den Mitgliedstaaten abgeordnet werden
STAR-Ausschuss: (Verwaltungsausschuss für Agrarstrukturen und ländliche Entwicklung). Der STAR-Ausschuss (Comité de questions des Structures Agricoles et du development rural) unterstützt die Kommission bei der Verwaltung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Er übernimmt in Bezug auf die Durchführungsvorschriften für die Entwicklung des ländlichen Raums die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative Leader+ und die Genehmigung der SAPARD-Pläne die Funktionen eines Verwaltungsausschusses.
SWISS GAP: SwissGAP ist ein Verein mit dem Ziel, den GLOBALG.A.P.-Standard in der Schweiz unter Berücksichtigung der speziellen Schweizer Strukturen einzuführen und umzusetzen. Für Früchte, Gemüse und Kartoffeln (FGK) sowie für die Hortikultur wurden basierend auf den bestehenden Anforderungen der integrierten Produktion bereits Standards erarbeitet. SwissGAP ist aber auch offen für alle anderen landwirtschaftlichen Produkte. Vereinsmitglieder sind die Branchenverbände swisscofel, VSGP, SOV, swisspatat und JardinSuisse, daneben noch IP SUISSE und Bio Suisse.
TPD: Technischer Prüfdienst der AMA, er ist für die Durchführung der Kontrollen zuständig
UID: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (DE: USt-IdNr. AT: UID) DE123456789 (Deutschland) ATU12345678 (Österreich)
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung:. Sie ist ein Instrument der Umweltvorsorge, um umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter.
Validierung: Unter Validierung versteht man eine Überprüfung darauf, ob die spezifizierten Anforderungen für den beabsichtigen Zweck erlaubt sind.
VO: Verordnung
VPI (Verbraucherpreisindex): Darstellung der Preisentwicklung eines für einen durchschnittlichen Haushalt repräsentativen Warenkorbs. Der Verbraucherpreisindex wird monatlich und jährlich von der Statistik Austria berechnet und publiziert. Der VPI ist ein Maßstab für die Ermittlung der Inflationsrate (Veränderung der Kaufkraft des Geldes).